Heizkosten sparen in der Eigentümergemeinschaft
Praktische Ansätze, mit denen WEGs ihre Heizkosten spürbar senken können, ohne teure Einzelmaßnahmen zu überstürzen.
Veröffentlicht am 25. August 2026 von Nico Kowalik, Zertifizierter Verwalter IHK
Steigende Energiepreise treffen Eigentümergemeinschaften direkt in der Nebenkostenabrechnung. Bevor eine WEG über eine neue Heizungsanlage nachdenkt, lohnt sich der Blick auf Maßnahmen, die schnell wirken und meist deutlich günstiger sind. Dieser Beitrag zeigt, wo die größten Einsparpotenziale liegen.
Verbrauchsabhängige Abrechnung als Grundlage
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten nach dem individuellen Verbrauch der einzelnen Wohnungen abgerechnet werden, der Rest nach Wohnfläche. Diese Regel ist bewusst so gestaltet, dass sich sparsames Verhalten für die einzelnen Eigentümer und Mieter finanziell auszahlt. Wo Zähler noch nicht fernablesbar sind, sollte die WEG die Umrüstung nicht auf die lange Bank schieben: Bestehende Erfassungsgeräte in Mehrfamilienhäusern müssen bis Ende 2026 auf fernablesbare Technik umgestellt sein. Erst damit lassen sich unterjährige Verbrauchsinformationen bereitstellen, die Bewohnern zeigen, wie ihr aktueller Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr und zu einem Durchschnittsnutzer ausfällt und die spürbar zum Sparen motivieren.
Hydraulischer Abgleich: kleiner Aufwand, große Wirkung
Viele Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern sind nie richtig eingestellt worden. Die Folge: Manche Heizkörper werden zu heiß, andere bleiben kalt, während die Anlage insgesamt mit unnötig hoher Vorlauftemperatur läuft. Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass die vorhandene Wärme gleichmäßig verteilt wird. Je nach Ausgangszustand der Anlage lassen sich dadurch im Durchschnitt 10 bis 15 Prozent der Heizkosten einsparen, in schlecht eingestellten Systemen mitunter mehr. Für Gaszentralheizungen in Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohneinheiten ist der hydraulische Abgleich seit Oktober 2022 ohnehin vorgeschrieben. Die Maßnahme wird zudem über die BAFA gefördert, sodass sich die Kosten für die WEG in der Regel innerhalb weniger Jahre amortisieren.
Kleine Maßnahmen mit direktem Effekt
Nicht jede Einsparung erfordert eine große Investition. Voreinstellbare Thermostatventile, eine korrekt eingestellte Heizkurve und der Austausch alter, überdimensionierter Umwälzpumpen gegen moderne Hocheffizienzpumpen wirken oft schon im ersten Jahr spürbar auf die Abrechnung. Auch einfache bauliche Details wie das Abdichten von Fenstern und Kellertüren oder das Dämmen zugänglicher Rohrleitungen im Heizungskeller reduzieren Wärmeverluste, ohne dass die Eigentümerversammlung über größere Sanierungsbudgets entscheiden muss.
Checkliste: Womit eine WEG starten sollte
- Zählerstand der Umrüstung prüfen. Sind alle Heizkostenverteiler bereits fernablesbar, oder besteht bis Ende 2026 noch Handlungsbedarf?
- Hydraulischen Abgleich anfragen. Ein Fachbetrieb kann meist schon vorab abschätzen, wie hoch das Einsparpotenzial für die konkrete Anlage ausfällt.
- Förderung klären. Für den hydraulischen Abgleich stehen BAFA-Zuschüsse zur Verfügung, die den Eigenanteil der WEG reduzieren.
- Beschluss vorbereiten. Kleinere Optimierungsmaßnahmen können oft als Erhaltungsmaßnahme mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, größere Sanierungen benötigen mehr Vorlauf.
- Verbrauchsdaten transparent machen. Ein digitales Eigentümerportal mit Einsicht in Verbrauchswerte erleichtert es allen Beteiligten, den Erfolg von Maßnahmen nachzuvollziehen.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent der Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden?
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig auf die Wohnungen umgelegt werden. Der Rest wird nach Wohnfläche verteilt.
Was bringt ein hydraulischer Abgleich?
Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass die Heizungsanlage die vorhandene Wärme gleichmäßig auf alle Heizkörper verteilt. Je nach Ausgangszustand lassen sich dadurch im Durchschnitt 10 bis 15 Prozent der Heizkosten einsparen, in schlecht eingestellten Anlagen mitunter mehr.
Gibt es eine Frist für fernablesbare Heizkostenzähler?
Ja. Bestehende Erfassungsgeräte in Mehrfamilienhäusern müssen bis Ende 2026 auf fernablesbare Technik umgerüstet sein, damit Eigentümer und Mieter unterjährige Verbrauchsinformationen erhalten können.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Fördervoraussetzungen und gesetzliche Fristen können sich ändern, konkrete Maßnahmen sollten Eigentümergemeinschaften daher stets mit einem Fachbetrieb und ihrer Verwaltung abstimmen.
IVK Immobilienverwaltung unterstützt Eigentümergemeinschaften bei der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen, von der Beschlussvorbereitung bis zur Koordination mit Fachbetrieben.
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